Certified Coach und unabhängiger Energieberater
Phiby-Energieberatung
Andreas Heuft
Sie haben Fragen rund um Energieberatung, Energieausweise, Förderprogramme?
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Die Mehrkosten für erneuerbare Energien von heute sind gesicherte Energie, vermiedene Umweltschäden und niedrige Energiekosten von morgen.
Hermann Scheer
Licht im Förder Dschungel
Sie möchten schneller - oft bevor die Medien darüber berichten - über Änderungen im GEG (Gebäudeenergiegesetz) BAFA oder KFW (Fördergelder für Gebäudesanierungen) informiert werden?
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Leistungen
Was macht ein Energieberater?
Sie möchten den Energieverbrauch in Ihrem Haus senken und benötigen den Rat eines Experten? Dann ist das ein Fall für den Energieberater.
Sie kennen das sicher: Plötzlich wird es draußen kalt und Ihr Pulli, der gestern noch ausreichte, wärmt, mit einem Mal nicht mehr. Um nicht zu frieren oder sich ständig aufwärmen zu müssen, hilft nur eines: dicke Kleidung, die gut vor der Kälte schützt.
Dasselbe Prinzip gilt auch für Gebäude. Ein Haus muss gut gedämmt sein, damit Sie in der kalten Jahreszeit nicht ständig gegen Wärmeverluste anheizen müssen. Doch an weichen Stellen reicht der Schutz nicht aus? Gehört die Heizung ausgetauscht? Welches Heizsystem kommt in Frage?
Fragen, die Sie am besten mit Hilfe eines Experten klären,
Ein Energieberater ist da die richtige Adresse Energieberater sind Sachverständige, in der Regel Architekten oder Bauingenieure, die sich auf Energiesparberatung, Energieflüsse in Gebäuden und Heiztechnik spezialisiert haben. Bei der Auswahl sollten Sie auf einen neutralen, durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lizenzierten Berater achten.
Der Energieberater schließt mit Ihnen einen Vertrag, der drei Phasen festschreibt:
1. Begutachtung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie
2. Bericht mit Vorschlägen zur Energie- und Heizkostenersparnis
3. Abschlussgespräch zu den Ergebnissen.
Vorab erhält der Kunde eine Checkliste. Darin wird nach Baujahr, Grundrissen und Schnitten, aber auch nach den Energiekosten der vergangenen drei Jahre gefragt.
Diese Informationen helfen bei der Beratung vor Ort, gezielt Schwachstellen zu entdecken. Der Rundgang durchs Haus ist dabei wie der Blick in eine Krankenakte.
Abgefragt werden Aufbau der Wände und der Fensterqualität, sind Dach oder Kellerdecke bereits gedämmt? Welche Heizungsanlage versorgt das Haus mit Wärme und Brauchwasser? Gibt es Leckagen oder Kältebrücken (Stellen, die Wärme entweichen lassen)?
Die Ergebnisse fließen in individuelle Sanierungsempfehlungen. Das kann eine Dachdämmung sein oder die Dämmung der obersten Geschossdecke, Eventuell eine Mehrfachverglasung und eine Wanddämmung. Häufig empfiehlt sich eine neue Heizung, Energieberater machen auf die staatlichen Förderungsmöglichkeiten aufmerksam.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Energiesparberatung können Thermografiebilder sein: Infrarot-Aufnahmen, die Flächen mit Wärmeverlusten farblich kennzeichnen.
Keinesfalls verwechselt werden dürfen Energiesparberatungen mit der Erstellung eines Energieausweises. Sie ist längst nicht so detailliert wie eine Energiesparberatung. Und: Bei Energieausweisen bestehen Wahlmöglichkeiten
zwischen einer Verbrauchs- und einer bedarfsorientierten Variante.
Aussagefähig ist nur der bedarfsorientierte Ausweis, da hierbei objektive Daten zu Gebäudehülle und Anlagetechnik erhoben. Nur das stellt, eine Vergleichbarkeit her.
Energieauweise
Ausstellung von Gebäude-Energieausweisen
Sie wollen Ihr Haus verkaufen, oder vermieten – Sie haben ein Mehrfamilienhaus und wollen eine Wohnung vermieten.
Wir erstellen – kostengünstig – einen Energieausweis für Ihre Immobilie nach der gültigen Energieeinsparverordnung.
Fördern Sie ein kostenloses Angebot über unser Kontaktformular an.

Energieausweise – gesetzlich geregelt
Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, brauchen den Energieausweis ab dem 1. Juli 2008, neuere Wohngebäude ab Anfang 2009.
Der Energieausweis enthält auf vier Seiten die wesentlichen Angaben zum Gebäude, das „Energie-Label“ sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen. Damit ersetzt der Energieausweis nicht eine fundierte Beratung zur Sanierungsplanung; er kann nur einen Sanierungsbedarf aufdecken und erste Hinweise auf Sanierungsmaßnehmen liefern.
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Sie dienen (lediglich) der Information und ziehen keine unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich, also auch keine Sanierungsverpflichtung für Gebäude mit hohem Energiebedarf.
Energieausweis – Varianten und Verfahren
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann entweder durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Bedingungen oder durch die Auswertung des witterungsbereinigten Energieverbrauchs ermittelt werden.
Eckdaten zum Energieausweis

Besitzer von Häusern mit weniger als fünf Wohnun¬gen und Immobilien, die vor 1977 gebaut wurden, benötigen den „Bedarfsausweis“.

Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten und solchen, deren Wärmeschutz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 verbessert wurde, können sich Eigentümer auch nach dem 30. August 2008 frei entscheiden.

Bewertung
Die Möglichkeit, einen Energieausweis „per Ferndiagnose“ allein über Verbrauchsdaten und ohne Inaugenscheinnahme durch den Energieausweisaussteller ausstellen zu können, hat dem Energieausweis viel Kritik eingebracht, was durch die Medien noch geschürt wurde.
In beiden Verfahren kann der Eigentümer die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten bereitstellen. Auch wenn der Aussteller diese Angaben seinen Berechnungen nicht zugrunde legen darf, soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben, bestehen hier deutliche Manipulationsmöglichkeiten.
Ein „guter“ und aussagekräftiger Energieausweis, aus dem sich auch begründete Modernisierungsempfehlungen ableiten lassen, setzt immer die Bestandsaufnahme am Objekt voraus. In vielen Fällen wird er „Nebenprodukt“ einer Energieberatung sein, deren eigentliches Ziel die Reduzierung von Energiekosten ist und nicht die bloße Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht.
Bedeutung des Energieausweises im Markt
Potenzielle Mieter oder Käufer können sich den Energieausweis vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Der Eigentümer ist allerdings nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus aktiv ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch einzubringen. Ebenso muss er keine Kopie übergeben. Bei Grundstücksverkäufen sollte spätestens der Notar auf den Energieausweis hinweisen, denn er hat gleichermaßen die Interessen von Käufer und Verkäufer zu vertreten. Ein Gebäude mit guten Werten im Energieausweis wird also wahrscheinlich besser zu verkaufen bzw. zu vermieten sein als ein Gebäude mit schlechten Energieeffizienzwerten. Folglich wird auch vom Markt her eine Nachfrage nach Energieausweisen entstehen.
Andererseits hat der Gesetzgeber mit dem Energieausweis ein ziemlich stumpfes Schwert geschaffen. Ein Manko ist die eingeschränkte Aussagekraft des verbrauchsabhängigen Verfahrens, in dem sich das Nutzerverhalten niederchlägt. Wer als Bewohner bei offenen Fenstern heizt, treibt so den berechneten Energieverbrauch in die Höhe und zieht den Wert der Wohnimmobilie nach unten. Eine weitere Schwäche ist die mangelnde Kontrolle der Angaben. Handwerker und Ingenieure dürfen die Pässe ausstellen, nachdem ihnen die Eigentümer die entsprechenden Angaben übermittelt haben.
Die Aussteller sind nicht verpflichtet, das Gebäude selber in Augenschein zu nehmen. Das bietet Möglichkeiten, einen Energieausweis missbräuchlich „schön zu färben“. Im Extremfall verzichtet ein Billig-Anbieter im Internet gleich auf jegliche Kontrolle. So könnten Energiepässe ausgestellt werden, ohne dass verlässliche Nachweise, wie zum Beispiel die Kopie einer Heizkostenabrechnung, vorgelegt werden. Diese Verfah¬rensschwächen werden sich herumsprechen und drohen die Wertschätzung des Energieausweises zu schädigen.
Gerade dann aber sollten handwerkliche Energieberater bereit stehen, die ihren Kunden hochwertige und aussagekräftige Ausweise erstellen. Oftmals wird nicht die formale Pflicht im Vordergrund stehen, sondern die fundierte Analyse und Maßnahmenplanung zur Sanierung und Energiekosteneinsparung.
Vertrauen ist gut – Vorsicht ist besser!
Wer ohne Berechtigung einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, handelt gemäß §27 der Energieeinsparverordnung ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
Energieausweisaussteller haften für Ihre Beratungsleistung. Regressansprüche können insbesondere auch dadurch entstehen, dass Energieausweisaussteller als Sachverständige bei der Beantragung von Fördergeldern im Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank auftreten können. Inhaltliche Fehler oder die fehlende formale Kompetenz des Energieausweisausstellers könnten zu einer Rückforderung bereitgestellter Fördergelder führen.
Anerkennung von Ausstellern
Energieausweisausteller müssen bei der DENA gelistet sein. Spezielle Programme sind hier vorgeeschrieben, Jeder Energieausweis erhält eine kostenpflichtige Registriernummer, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist.
Von der Pflicht zur Kür – vom Wert der Beratung
Energieausweisaussteller aus dem Handwerk stehen also im Wettbewerb mit Akademikern, insbesondere der freien Berufe bzw. aus Architektur- und Ingenieurbüros. Auch Energieversorger, Stadtwerke und größere Unternehmen der Wohnungswirtschaft bieten die Erstellung von Energieausweisen an.
Einen Überblick verschafft die Aussteller-Datenbank der dena (Deutsche Energie Agentur), in der qualifizierte Fachkräfte registriert sind, die einen gesetzlichen Energieausweis erstellen können.
Für den verbrauchsabhängigen Ausweis finden sich Online-Angebote im Internet, die konkurrenzlos billig sind -aber auch keine vernünftige Modernisierungsplanung erlauben

Bedarfsabhängiger Energieausweis
Wesentlich aussagekräftiger ist der bedarfsabhängige Energieausweis. Hier werden bauphysikalische Eigenschaften, vorhandene Heizungstechnik, Wärmeverluste und –Zugewinne berücksichtigt. So lassen sich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen ableiten.
Auf der Grundlage von Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierten Klimadaten, Innentemperaturen, inneren Wärmegewinnen und Nutzerverhalten) wird ein „objektiver“ Ener¬giebedarf berechnet, der – gerade weil er das Nutze« verhalten ausblendet – – nicht mit dem realen Verbrauch übereinstimmt. Die Ermittlung des Energiebedarfs berücksichtigt also die energetische Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist daher eine anspruchsvolle Aufgabe.

Kosten
bis zwei Wohneinheiten: 299,00 Euro
bis zwei Vollgeschosse 399,00 Euro,
für jedes weitere Vollgeschoß plus 99,00 Euro
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Bezieht sich der Energieausweis auf den Energieverbrauch, so wird dieser für die Heizung und die zentraleWarmwasserbereitung ermittelt und als Energieverbrauchskennwert in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben.
Diese kleine Sparversion des Energieausweises fällt vergleichsweise preiswert aus, hat jedoch wenig Aussagekraft. Denn der Verbrauch kann je nach Nutzer enorm schwanken – ein Haushalt mit Senioren, die den ganzen Tag zuhause sind und die einen größeren Wärmebedarf haben, zeigt ein ganz anderes Heizverhalten als z. B. ein berufstätiger Single, der die ganze Woche beruflich unterwegs ist.
Diese Variante ist auf Betreiben der Wohnungswirtschaft in die EnEV aufgenommen worden, um kostenintensive Untersuchungen zu vermeiden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchs werden Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder andere „geeignete Verbrauchsdaten“ herangezogen, die auf sachgerecht durchgeführten Verbrauchsmessungen beruhen.
Kosten:
1 und 2 Familienhaus - 39,90 Euro
Mehrfamilinhaus 39,90 Euro plus 5,00 Euro je Wohneinheit
Energieberatung - Wohngebäude
Wir erstellen Ihnen – kostengünstig – einen detaillierten Bericht zum energietechnischen Zustand Ihres Hauses. Dazu gehören:
persönlichen Gespräch

Erfassung aller Details, wie die für eine Beurteilung nötig sind in einer Checkliste
Berechnung des Istzustandes
Berechnung des Energieverbrauches
Modernisierungsvorschläge
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Fördermöglichkeiten
persönliche Übergabe des Berichtes mit Erläuterungen

Was kostet eine Energieberatung?
Für eine Gebäudeenergieberatung können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), über den Energieberater, ein Zuschuss zum Beraterhonorar von 80% , max. 1300 Euro beantragt werden.
Beispiel:
Kosten für ein 1/2 Familienhaus: ab 1000 Euro abzüglich BAFA-Zuschuss 800 Euro - Ihr Eigenanteil 200 Euro
Kosten für ein Mehrfamilienhaus 3-6 Wohneinheiten: ab 1600 Euro abzüglich BAFA-Zuschuß 1280 Euro - Ihr Eigenanteil 320 Euro
(zuzügl.gesetzl.Mehrwetsteuer)
Energieberatung - Gewerbe
Die Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese Initiative umfasst eine Beratungsförderung und eine Investitionsförderung.
KMU und freiberuflich Tätige erhalten die Möglichkeit, durch eine fachkundige, unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energieeinsparpotentiale im eigenen Unternehmen aufzudecken und zu realisieren.
Detaillierte Informationen
Die Leistungsbereiche:
Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung werden unter anderem mit Hilfe einer Vor-Ort-Besichtigung und auf Basis einer Analyse vorhandener energietechnischer Daten erste Hinweise auf mögliche Energieeinsparpotenziale für alle Bereiche des Unternehmens gegeben.
Detailberatung
In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft, um einen konkreten Maßnahmenplan aufzustellen. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotentialen zuerst zu analysieren
Fördermittel
Fördergelder sind Gelder, die meist von staalichen Institutionen für Investitionen zur Verfügung gestellt weren.
Die finanzielle Förderung gibt es in verschiedenen Varianten. Die gebräuchlichste ist die Unterstützung in Form eines Kredites, dessen Konditionen deutlich unter den marktüblichen liegen. Dies kann bis zu einen völligen Zinsfreiheit reichen, bei dem lediglich die Darlehenssumme zurückgezahlt werden muss.
Die zweite gebräuchliche Variante ist die Subvention. Die Förderung erfolgt auch hier meist finanziell, eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Solche Förderungen gibt es häufig, um bestimmte Technologien einzuführen, zB. im Energiebereich.
Der Erhalt von Fördergeldern ist an strenge Regeln gebunden. Die Voraussetzungen für die Förderungswürdigkeit sind meist eng definiert und präzise nachzuweisen.
Die derzeitigen Hauptförder im Energieeffiziensbereich für NRW sind die
Kreditanstalt für Wiederaufbau – KFW-Bankengruppe
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA
Landegergierung NRW im Rahmen von Progres.NRW
Energieaudit - DIN 16247
Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durch.
Grundlage hierzu ist § 8a des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G)
Dies Durchführung ist für alle Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die bisher kein Energiemanagementsystem haben, verpflichtetet, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015.
In diesem Audit werden Energiedaten und andere Informationen erfasst und analysiert. Ziel ist, die Energieeffizienz zu steigern und Einsparungspotenziale darzustellen.
Die Durchführung eines Energieaudits liefert Ihnen entscheidende Informationen über den energetischen Status Ihres Unternehmens. Sie bekommen einen Überblick über den Ist-Zustand und die bestehenden Energieflüsse.
Die nicht Durchfrührung einens Energieaudit gemäss DIN EN 16247 stellt eine Ordnungswidrigkeit da, für die hohe Bußgelder verhängt werden können.
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Ihre Anfrage:
Phiby-Energieberatung
Energiebratung und Energieausweise seit 2007